Die Chronik unserer Wehr
| Von 1925 ab wurden auf dem Lande zahlreiche Feuerwehren gegründet: in Großenheidorn, Nienstädt, Lindhorst,
Wiedenbrügge, Wölpinghausen, Niedernwöhren, Meerbeck, Pollhagen, Steinbergen. Nachdem am 23. Januar 1927 in einer Versammlung unter Vorsitz des Kreisoberinspektors Schulze aus Stadthagen in der Gastwirtschaft Bicknäse über die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr für die Gemeinden Wiedenbrügge und Schmalenbruch beraten worden war (40 Bewohner hatten sich zum Beitritt gemeldet), erfolgte am 6. Februar 1927 Die Gründungsversammlung. Die Gemeinden konnten sich nicht über Sitz und Namen der Wehr einigen, was dazu führte, das Schmalenbruch zurücktrat und die Wehr zunächst nur von 43 Männern aus Wiedenbrügge gegründet wurde. Die Ausrüstungsgegenstände lieferte die Firma Lehmann & Wunnenberg aus Hannover. Am 27. April 1930 fand eine Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehren Wölpinghausen, Bergkirchen und Wiedenbrügge statt. Die Alarmierung erfolgte durch Branddirektor Carl Brunstermann, die Bergkirchener erschienen als zweite am Einsatzort in Wölpinghausen. Der Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren in Schaumburg-Lippe sprach der Bergkirchener Wehr mit Schreiben vom 10. Mai 1930 für ihre Leistung und Teilnahme „volle Anerkennung“ aus.
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Nach den ersten, am 11. September 1930 aufgestellten Satzungen bildete die Wehr eine Steiger-, eine Spritzen- und eine
Absperrabteilung. Die Satzungen wurden am 10. November 1930 ohne Genehmigungswerk vom Landrat des Kreises Stadthagen
genehmigt. Zum Vorstand gehörten Heinrich Wilkening als Hauptmann, Heinrich Hesterberg als stellv. Hauptmann, Nölke
als Kassen- und Rechnungsführer und Grote als Rüstmeister. Am 7. Januar 1931 teilte Schriftführer Nölke dem Landratsamt Stadthagen in einem Schreiben mit, dass H. Wulf, A. Krull und H. Witte (alle aus Wiedenbrügge) in die Wehr aufgenommen und W. Witte wegen Verzugs nach Großenheidorn aus der Wehr ausgetreten sei. Am 25. Juni 1931 um 24 Uhr brannte die Scheune des Kameraden Wilhelm Krull in Bergkirchen (4). Gleich nach Bemerken des Brandes wurde die dortige Wehr alarmiert, die Spritze war bald zur Stelle und gab nach einigen Minuten Wasser. Nur hierdurch wurde verhütet, dass die Flammen auf Stallung und Wohnhaus übergriffen. Nur das Feuersignal wurde, wie Schriftführer Wulf im Jahresbericht feststellte, „nicht weit genug durchgeblasen“, sodass ein Teil der Wehr verspätet eintraf. Auch die Wehren von Wölpinghausen und Wiedenbrügge waren ausgerückt und hatten sich an der Brandbekämpfung beteiligt. Die Scheune brannte vollständig nieder, Inventar konnte nicht gerettet werden. Nach drei Abmeldungen und drei Neuaufnahmen betrug die Stärke der Freiwilligen Feuerwehr Wiedenbrügge am 9. Januar 1933 insgesamt 41 Mitglieder. Das Landratsamt Stadthagen bestätigte am 24. Januar 1933 die Wiederwahl von Heinrich Wilkening zum Brandmeister (Hauptmann) und von Heinrich Hesterberg zum stellv. Brandmeister. Mit der Machtübernahme am 30. Januar 1933 begann auch in der Feuerwehrgeschichte ein neuer Abschnitt. Entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie wurde der Brandschutz neu organisiert. Nach dem neuen Feuerlöschgesetz des Staatsministeriums der NS-Regierung vom 15. Dezember 1933 das am 1. Januar 1934 in Kraft trat, gab es Differenzen innerhalb der Wehren. Nach Paragraph 50 des Gesetzes mussten alle Feuerwehrmänner mit Vollendung ihres 60. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden und sich in die Alterabteilung zurückziehen. Alle bisherigen Satzungen wurden außer Kraft gesetzt. Die Wahlen wurden abgeschafft. Es ging jetzt nicht nur um eine straffe Organisation im technischen Bereich, sondern befohlen wurde von oben: ..., daß von jetzt ab in den Wehren auch im inneren Dienst ein militärischer Ton herrschen muß,Allerdings wurde die Freiwillige Feuerwehr Wiedenbrügge – wie alle anderen Feuerwehren in Schaumburg-Lippe auch – aufgelöst. Am 7. Januar 1936 hatte die Wehr eine Stärke von 43 Mann. Am gleichen Tag teilte Brandmeister Wilkening dem Landratsamt Stadthagen in einem Schreiben Folgendes mit:
„Von der Firma Pape (Ziegelwerk Wiedenbrügge) ist bei der hiesigen Wehr folgender Antrag eingegangen. ‚Ich bitte, alle Arbeiter meines Betriebes, sofern dieselben der Freiwilligen Feuerwehr Wiedenbrügge angehören, in ihrer Verpflichtung bei Bränden außerhalb Wiedenbrügges eine Teilnahme nur auf Anruf von seiten der Wehr zu erfolgen braucht, - da sonst mein Betrieb zu sehr leiden würde.’ Die hiesige Wehr ist gern bereit, diesem Antrag stattzugeben und bittet auch um die Genehmigung des Landratsamtes.“Der Antrag wurde am 16. Januar 1936 genehmigt. Die Freiwillige Feuerwehr Winzlar war im Jahre 1936 verpflichtet, innerhalb der 7,5-Kilometer-Zone in folgenden Orten Löschhilfe zu leisten: Stadt Rehburg, Münchehagen, Schmalenbruch, Bad Rehburg, Wiedenbrügge und Wölpinghausen. Ähnlich hatte es sich mit der Wehr Wiedenbrügge verhalten. Bis zum 20. März 1937, als im Zuge der Neuorganisation des Feuerlöschwesens die Neugründung zur „Freiwilligen Feuerwehr Stadthagen Land, Halblöschzug 6“ stattfand, war die Wehr zu neun Brandeinsätzen nach Bergkirchen, Winzlar, Wölpinghausen und der Landwehr ausgerückt. 54 Versammlungen hatten in diesem Zeitraum stattgefunden. Zum Zeitpunkt der Neugründung gehörten 27 Kameraden zum aktiven Teil der Wehr, die übrigen bildeten künftig die Altersabteilung. Letzterer wurden im Januar 1938 sogar eigene Satzungen ausgeteilt. Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Stadthagen Land II setzte sich so zusammen:
Wehrführer: Fritz RintelmannDie Ortschaften Schmalenbruch und Windhorn waren der Wehr jetzt angegliedert, wobei die Feuerspritze in Wiedenbrügge untergestellt war. Für die Alarmierung wurden am 8. Januar 1939 fünf Kameraden mit eigenen Zuständigkeitsbereichen eingeteilt. Einschneidende Bedeutung für das freiwillige Feuerwehrwesen hatte das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938. In nur acht Paragraphen wurde alles Vorhandene abgeändert oder ausgelöscht. Das Ziel der Machthaber macht die Präambel des Gesetzes deutlich:
„Die wachsende Bedeutung des Feuerlöschwesen vor allem für den Luftschutz erfordert, daß schon seine friedensmäßige Organisation hierauf abgestellt wird. Hierzu ist nötig die Schaffung einer straff organisierten, vom Führerprinzip geleiteten, reichseinheitlich gestalteten, von geschulten Kräften geführten Polizeitruppe unter staatlicher Aufsicht.Weiter heißt es im § 6 unter anderem:
„Die von den Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände werden aufgelöst. Der Reichsminister des Inneren bestimmt den Zeitpunkt der Auflösung und regelt die Rechtsnachfolge. An der Stelle der Vereine tritt eine nach Löscheinheiten gegliederte Hilfspolizeitruppe.“Das Gesetz trat am 23. Dezember 1938 in Kraft. Gleichzeitig verpflichtete man die Gemeinden zur Ausrüstung und Unterhaltung ihrer Ortswehren. Dem Reichsfeuerlöschgesetz ging eine Reihe von Runderlassen voraus. Die vom 1. Januar 1939 an gültige Polizeidienstvorschrift PDV 23 „Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst“ erschien in kleinen schwarzen Heftchen im Taschenbuchformat nacheinander in ungeordneter Folge:
1. E Führungszeichen„Im Interesse einer einheitlichen Grundausbildung sind vom 01.01.1939 ab alle Angehörigen der Feuerschutzpolizei und der Feuerwehren und die für den Feuerlöschdienst bestimmten Ergänzungskräfte des Sicherheits- und Hilfsdienstes nach der Vorschrift „Die Gruppe“ auszubilden. Am 19. März 1939 war der Halblöschzug zu einem Zugmaschinenbrand in Schmalenbruch alarmiert worden. In der anschließenden Kritik stellte sich heraus, dass viele Einwohner das Feueralarmierungssignal als Fliegeralarm aufgefasst hatten. Am 19. August 1940 fand die Neugründung der Freiwilligen Feuerwehr Wiedenbrügge-Schmalenbruch statt, die allerdings nur die neue Bezeichnung mit sich brachte. Der stellvertretende Brandmeister Grote bat die Altersabteilung am 12. April 1942 wieder bedingungslos mit der aktiven Abteilung zusammenzuarbeiten. Dies hing gewiss damit zusammen, dass mehr und mehr Kameraden dem „Ruf des Führers“ zur Front gefolgt waren. Im Zweiten Weltkrieg wurde die alte Feuerspritze von jungen Männern der Hitlerjugend bedient. 1943, als die Not noch größer geworden war, hieß es: „Die Heranziehung zur Feuerwehr ist eine notwendige Kriegsmaßnahme. Sie erfolgt aufgrund eines Runderlasses der Deutschen Polizei.“ Die Feuerwehrmänner galten als Ordnungspolizisten. Unter den Hinweisen für den Dienst las man:
Damit war der tiefste Eingriff dieser Zeit vollzogen. Die Freiwilligen Feuerwehren waren dem SS-Strafgesetz unterstellt. Nachdem der Widerstand der deutschen Truppen an der Weser gebrochen war, zogen die amerikanischen Truppen in den ersten Apriltagen des Jahres 1945 in die Städte und Dörfer um Bückeburg und Stadthagen ein. Seitdem konnten die Menschen erstmals wieder ruhig schlafen, denn von da an gab es keinen Fliegeralarm mehr. Am 8. Mai 1945 schwiegen an allen Fronten die Waffen. Die Feuerwehren haben ihrer gefallenen oder vermissten Kameraden gedacht. Mitte Juli 1945 ging ein Erlass des Oberpräsidenten der Provinz Hannover bei den Feuerwehren ein, der auszugsweise folgenden Wortlaut hatte: „Am 7. Juli 1945 bin ich von dem Feuerwehroffizier der englischen Militärregierung mit der Beaufsichtigung der Feuerwehren im Regierungsbezirk Hannover beauftragt und für die Schlagkraft der Feuerwehren verantwortlich gemacht. Es sind folgende Richtlinien festgelegt:
Durch Erlass des Oberpräsidenten der Provinz Hannover vom 18. August 1945 über die Organisation des Feuerlöschwesens schieden die Feuerwehren aus der Polizeiorganisation aus und wurden Einrichtungen der Gemeinden. Die ersten Dienstpläne nach der Neuorganisation erschienen oft in deutscher und englischer Sprache. Im Herbst 1945 begann man mit feuerlöschtechnischen Wettkämpfen zur Steigerung der Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehren. Diese Wettkämpfe sind bis heute alljährlich wiederholt worden, und die Entscheidungen sind jeweils auf unterschiedlichen Ebenen gefallen – bis hinauf zum Bezirks- und Landesentscheid. Am 23. November 1946 wurde durch Verfügung der britischen Militärregierung vom 1. November 1946 aus den aufgelösten Ländern Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe das Land Niedersachsen gebildet. Ab 1948 wurden die „Feuerwehrfreunde und Altersabteilung“ in der Freiwilligen Feuerwehr Wiedenbrügge listenmäßig neu erfasst und eine Ersatzabteilung aufgestellt. Hierzu gehörten jüngere und ältere Männer im Alter von 18 bis 50 Jahren, die sich verpflichteten, in der aktiven Wehr mitzuwirken und jährlich an mindestens einer Übung der aktiven Wehr teilzunehmen. In dieser Zeit wechselten sich zunächst Pflicht- und Generalversammlungen ab. Wer unentschuldigt nicht zum Brand erschien, hatte 3 Reichsmark zu zahlen. Wer dreimal unentschuldigt fehlte, sollte aus der aktiven Wehr entlassen werden. Nach dem Zusammenbruch 1945 musste das gesamte Feuerschutzwesen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Der Niedersächsische Landtag beschloss das „Gesetz über den Feuerschutz im Lande Niedersachsen“ vom 21. März 1949. Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 wurde außer Kraft erklärt. Aus dem neuen Gesetz sollen hier einige Bestimmungen aufgeführt werden: Der Feuerschutz wurde „als gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinden und Kreise“ durchgeführt. „Den Gemeinden obliegt der Feuerschutz innerhalb des Gemeindegebietes“. Sie hatten die Aufgabe, Brandverhütungsmaßnahmen durchzuführen, eine Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten, die notwendigen Feuerwehrgebäude, Löschwasserstellen, Alarmeinrichtungen usw. zu errichten und zu unterhalten und kostenlose nachbarliche Löschhilfe innerhalb einer 15-Kilometer-Zone zu gewähren. „Die Freiwilligen Feuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden und haben weder polizeilichen noch militärischen Charakter.“ Mitglieder über 60 Jahren brauchten am Übungs- und Einsatzdienst nicht mehr teilzunehmen. Der Wehrführer hieß künftig Gemeindebrandmeister „und wird auf Vorschlag der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durch den Gemeinderat auf die Dauer von 6 Jahren ernannt". Dieses Gesetz vom Jahre 1949 bildete bis zum 8. März 1978 im Lande Niedersachsen die Grundlage des gesamten Feuerschutzes. Seit 1949 wurden mit besonderem Nachdruck die Maßnahmen gefördert, die dem Ausbau des Feuerschutzes in den ländlichen Gebieten dienten. Am 21. August 1949 fand eine Wettkampfübung auf dem Sportplatz in Wiedenbrügge statt. Es beteiligten sich die Wehren der Seeprovinz. Hierbei stand die Bergkirchener Wehr, unter Führung des Brandmeisters Lampe, an erster Stelle. Im Sommer 1949 wurde am Spritzenhaus Wiedenbrügge ein Löschbrunnen gebaut. Am 1. März 1951 wurde aus den jüngsten Feuerwehrmännern erstmals eine Wettkampfgruppe zusammengestellt. Am 16. September 1951 wurde von etwa 20 Feuerwehren der „Kreisfeuerwehrverband Schaumburg-Lippe“ gegründet. Der erste Vorsitzende des Verbandes wurde Kreisbrandmeister Karl Struckmann aus Rösehöfe. Am 23. Oktober 1951 war die Freiwillige Feuerwehr Wiedenbrügge bei einem Großfeuer in Bergkirchen und am 16. November 1951 bei einem Großfeuer in Wölpinghausen zur Brandbekämpfung eingesetzt. Am 6. Januar 1952 wurde die Verpflichtung der Ersatzabteilung, beim unentschuldigten Fehlen am Einsatzort 3,- D-Mark zu zahlen, aufgehoben. Am 9. Februar 1952 wurde das 25-jährige Gründungsjubiläum ehrenvoll begangen. Am 12. April 1952 wurde der Wehr eine Motorspritze TS 8 feierlich übergeben. Ein neues Gerätehaus wurde der aktiven Wehr am 4. August 1955 übergeben. 1963 wurde die alte Handdruckspritze von der Gemeinde verkauft. Am 24. April 1967 war die Freiwillige Feuerwehr Wiedenbrügge bei einem Großbrand des Hofes Lindemann in Schmalenbruch eingesetzt. Am 17. März 1972 wurde der Wehr ein Löschgruppenfahrzeug LF 8 vom Typ Mercedes übergeben (siehe Foto). Der stellvertretende Gemeindebrandmeister Heinz Sölter trat im März 1973 aus der Wehr aus. Sein Nachfolger wurde Dieter Fränzel. Unter Führung des Zugführers Wilhelm Sölter waren einige Kameraden gemeinsam mit dem 1. Zug der Kreisbereitschaft im August 1975 bei der Waldbrandkatastrophe im Landkreis Celle eingesetzt. Der Anbau an das Gerätehaus wurde am 30. Januar 1977 eingeweiht. Mit einem Feuerwehrfest feierte die Wehr am 22. Mai 1977 ihr 50-jähriges Bestehen. Am 1. April 1978 trat das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Kraft. Die Aufgaben der Samtgemeinden nach § 2 sind die des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung auf dem Gebiet der entsprechenden Gemeinde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 NBrandSchG). Hierfür hat die Gemeinde, sinngemäß die Samtgemeinde, unter anderem eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 NBrandSchG. Zu den Aufgaben gehört außerdem die Nachbarschaftshilfe gegenüber anderen Gemeinden (§ 2 Abs. 2 NBrandSchG. Ein Blitzschlag setzte das Anwesen Schmalenbruch-Windhorn 3 („Keunchen“) in der Nacht vom 1. auf den 2. August 1978 in Brand. Die Ortsfeuerwehr Bergkirchen wurde zur Brandbekämpfung eingesetzt. Gertrud Auhage erinnert sich, dass ein sehr heftiges Gewitter über der Gegend getobt hatte und ein Blitzschlag in den Zählerkasten eingeschlagen habe: „Es war gleich alles runtergebrannt.“ Genau 50 Jahre zuvor sei die Hofstelle bereits einmal abgebrannt. Vernichtet wurde bei diesem nächtlichen Szenario u. a die gesamte Ernte, die eben erst eingeholt worden war. Die Kühe und Rinder waren glücklicherweise draußen gewesen. Die Hofstelle wurde damals von Lina Widdel und der Familie Heinrich und Gertrud Auhage bewohnt. Die Geschädigten fanden bis auf weiteres in Düdinghausen eine Bleibe, ehe sie im Dezember 1979 nach dort zurückkehrten. Nach dem Tod von Ortsbrandmeister Heinrich Wilkening am 20. November 1981 wurde Dieter Fränzel zu seinem Nachfolger und Kurt Müller zum stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt. Am 17. Mai 1987 wurden in Wiedenbrügge die Samtgemeindewettbewerbe ausgetragen und ein neuer Löschteich eingeweiht. Am 17. August 1988 ereignete sich bei Hesterberg ein Großbrand. Ende 1989 zählte die Ortsfeuerwehr Wiedenbrügge-Schmalenbruch 156 Mitglieder. Ende 192 waren es 164. Die Wettbewerbsgruppe erzielte im September 1990 auf Samtgemeindeebene und 1992 auf Kreisebene jeweils den 1. Platz. Einmalig war bei den Kreiswettbewerben, dass die 2. Gruppe auf dem 3. Platz landete. Beide Gruppen nahmen daraufhin an den Bezirkswettbewerben in Nienburg teil. (Zuvor waren wir noch nie zu Bezirkswettbewerben gelangt.) 1994 gelang uns bei den Kreiswettbewerben erneut mit zwei Gruppen die Qualifikation für die Bezirkswettbewerbe. Diese fanden dann 1995 in Holzminden statt. 1999 haben wir zusammen mit der Ortsfeuerwehr Bergkirchen die Jugendfeuerwehr Wiedenbrügge-Bergkirchen gegründet. Die Leitung der Jugendfeuerwehr übernahmen Heiko Auhage aus Wiedenbrügge und Ingo Harmening aus Bergkirchen. Im Jahr 2000 wählten wir einen neuen Ortsbrandmeister und einen neuen Stellvertreter nachdem die bisherige Führungsspitze mit Kurt Müller und Herbert Vogt sich nicht für eine Wiederwahl aufstellen ließ. Die Versammlung wählte Detlef Wulf zum neuen Ortsbrandmeister und Michael Fromme zum stellvertretenden Ortsbrandmeister. Im Jahr 2002 konnte unsere Wehr ihr 75-jähriges Jubiläum feiern. Dieses haben wir mit einem Kommersabend im Juni 2002 mit vielen Feuerwehren und befreundeten Vereinen begangen. Im Jahr 2005 haben wir mit Hilfe einer Spendensammlung in Höhe von 12000 € eines neues TSF-W erhalten. Im Jahr 2006 haben wir zusammen mit der Ortsfeuerwehr Bergkirchen die erste Kinderfeuerwehr in der Samtgemeinde Sachsenhagen gegründet. Bislang haben an der Spitze der Ortsfeuerwehr neun Wehrführer gestanden:
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